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Liebe Angehörige,

am 19.11.2021 hat die Bundesregierung eine neue Coronaverordnung beschlossen. Nachdem die Landesregierung und auch die lokalen Gesundheitsämter nun entschieden haben, welche Anordnungen lokal umgesetzt werden, gelten ab dem 24.11.2021 auch bei uns neue Regelungen.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn es gerade zu Beginn einer neuen Verordnung zu Irritationen kommt.

Ab dem 24.11.21 treten folgende Maßnahmen in Kraft:

1. Testpflicht bei geimpften bzw. genesenen Besuchern:
Antigen Schnelltest 3x/ Woche

2. Testpflicht bei ungeimpften bzw. nicht genesenen Besuchern:
Es muss bei jedem Betreten ein negatives Testergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden (bzw. bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) ist.
Der Test muss hier in der Einrichtung oder bei einem zertifizierten Testzentrum gemacht werden (Bescheinigung vorlegen). Keine Selbsttests zu Hause.

3. Testpflicht bei Besuchern – gilt auch für alle Personen, die etwa aus einem beruflichen Grund die Einrichtung betreten wollen oder müssen (beispielsweise Therapeuten, Handwerker, etc.):

Diese müssen jedes Mal ein negatives Testergebnis (Schnelltest) nachweisen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Auch Tests, die an anderer, offizieller Stelle erstellt wurden und nicht älter als 24 Stunden (bzw. bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sind, können vorgelegt werden.

4. In den Zimmern der Bewohner*innen dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten.

5. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

6. Geimpften und genesenen Besuchern empfehlen wir eine FFP2 Maske zu tragen. Für Ungeimpfte ist das Tragen einer FFP2 Maske jedoch bindend.

Hinweise Testzeiten in der Residenz am Salzbach:

Montag und Freitag 11:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 – 15:00 Uhr

Alle Besuche von Montag bis Freitag ab 16:00 Uhr, sind nur mit Termin möglich.

Am Wochenende sind Besuche ausschließlich mit Termin möglich.

Für die Wochenenden empfehlen wir eine Testung bei externen Stellen.

Liebe Angehörige,

am 19.11.2021 hat die Bundesregierung eine neue Coronaverordnung beschlossen. Nachdem die Landesregierung und auch die lokalen Gesundheitsämter nun entschieden haben, welche Anordnungen lokal umgesetzt werden, gelten ab dem 24.11.2021 auch bei uns neue Regelungen.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn es gerade zu Beginn einer neuen Verordnung zu Irritationen kommt.

Ab dem 24.11.21 treten folgende Maßnahmen in Kraft:

1. Testpflicht bei geimpften bzw. genesenen Besuchern:
Antigen Schnelltest 3x/ Woche

2. Testpflicht bei ungeimpften bzw. nicht genesenen Besuchern:
Es muss bei jedem Betreten ein negatives Testergebnis vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden (bzw. bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) ist.
Der Test muss hier in der Einrichtung oder bei einem zertifizierten Testzentrum gemacht werden (Bescheinigung vorlegen). Keine Selbsttests zu Hause.

3. Testpflicht bei Besuchern – gilt auch für alle Personen, die etwa aus einem beruflichen Grund die Einrichtung betreten wollen oder müssen (beispielsweise Therapeuten, Handwerker, etc.):

Diese müssen jedes Mal ein negatives Testergebnis (Schnelltest) nachweisen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Auch Tests, die an anderer, offizieller Stelle erstellt wurden und nicht älter als 24 Stunden (bzw. bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sind, können vorgelegt werden.

4. In den Zimmern der Bewohner*innen dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten.

5. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

6. Geimpften und genesenen Besuchern empfehlen wir eine FFP2 Maske zu tragen. Für Ungeimpfte ist das Tragen einer FFP2 Maske jedoch bindend.

Testzeiten in der Blomberg Klinik:

Zu folgenden Zeiten bieten wir in der Einrichtung Tests an. Auch außerhalb dieser Zeiten können Besucher mit einem Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist (PCR 48 Stunden),  die Einrichtung betreten.

Montags                                 14.30 – 15.30 Uhr

Dienstags                              14.30 – 15.30 Uhr

Mittwochs                            14.30 – 15.30 Uhr

Donnerstags                    14.30 – 15.30 Uhr

Freitags                                  14.30 – 15.30 Uhr           

Samstags                              alle Besucher bringen

& Sonntags                         ein negatives Testergebnis mit, das nicht älter als 24 Stunden ist.

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Remseder Straße 3
49196 Bad Laer
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